Mitglied werden
Als Sponsor fördern
Aufnahme in den Verein
Richten Sie ihren Aufnahmeantrag an Dr. Alfons Nowak.
Jahresbeitrag/Sponsorenzuwendung
Der Jahresbeitrag beträgt €20,00 und gilt für das Jahr unseres Zahlungseingangs, sofern nichts anderes ausdrücklich auf dem Zahlschein vermerkt ist. Für die Höhe der Sponsorenzuwendung haben wir keine Regelung. Die Summe selbst wird allerdings streng vertraulich behandelt. Durch Mitgliedsbeschluss kann der Jahresbeitrag neu festgesetzt werden.Sponsoren geben wir gerne die Gelegenheit zur Namensnennung bzw. Veröffentlichung ihres Firmenlogos auf unserer Seite “FÖRDERER”. Bitte fragen sie nach den hierfür geltenden Regeln. Denken Sie bitte an den Jahresbeitrag für das nächste Jahr.
Zustimmung zur Datenspeicherung
Als Mitglied oder Sponsor stimmen sie der Speicherung ihrer persönlichen Daten ausdrücklich zu. Siehe hierzu Seite “datenschutz” auf dieser Homepage.
Jährliche Vereinsversammlung / Vereinsberichte
Als Mitglieder halten sie eine Einladung zur Jahresversammlung. Auf der berichten wir über die Vereinsaktivitäten des Vorjahres. Diese Versammlung findet im Regelfall innerhalb der ersten 12 Wochen des Kalender jahres statt. Üblicherweise verschicken wir die Einladung per E-Mail. Sollten sie aber nicht über eine E-Mail-Adresse verfügen, erhalten Sie die Einladung per Briefpost. Die Jahresberichte werden auf der Seite “BERICHTE” veröffentlicht.
Mitgliedsbeitrag Kakuma Refugee Camp bzw. Sponsoring Kakuma Refugee Camp
Unser Spenden- Beitragskonto bei der Sparkasse Vest Recklinghausen
DE50 4265 0150 0080 0813 83
Spendenquittungen werden jedem Spender zugeschickt.
Quittungen und Spendenbescheinigungen
Nach §10b Absatz 1 Satz 8 EStG ist ein Mitgliedsbeitrag keine Zuwendung,welche die Ausfertigung einer Beitragsquittung erfordert. Darum stellen wir zur Vermeidung unnötiger Kosten auch keine Beitragsquittung aus. Für einen Zahlungsnachweis nutzen sie bitte ihren Überweisungsbeleg. Spendern stellen wir gerne eine Spendenbescheinigung aus, sprechen sie uns an. Diese stellen wir, wenn nicht anders gewünscht, zu Beginn des Folgejahres als Sammelbescheinigung aus.